Die Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit wird das Angebot angenommen. Die Angebote sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe des Angebotes ohne schriftliche Zustimmung des Maklers macht schadenersatzpflichtig. Darüber hinaus verpflichtet sich der Empfänger, die ortsübliche bzw.vereinbarte Provision zu zahlen.
Die Objektangaben beruhen auf den Angaben des Eigentümers bzw. sonstigen Auskunftsbefugten. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Die angebotene Vertrags-/Geschäftsangelegenheit gilt als unbekannt, sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich schriftlich erfolgt. Geschieht dies nicht, so hat der Interessent dem Makler sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die diesem durch nicht angezeigte Vorkenntnisse entstanden sind.
Besichtigungen werden bitte nur nach Absprache mit dem Makler durchgeführt. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes und dessen Einrichtung überzeugen.
Die Provision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist, sofern nicht anders vereinbart, in der üblichen Höhe vom Käufer/Erwerber/Mieter/Pächter für den Nachweis der Vertrags-/Geschäftsangelegenheit bzw. für sonstige Maklertätigkeit zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, von dem damit Gebrauch gemacht wird. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind dem Makler mitzuteilen.
Beim Erwerb auf dem Wege der Zwangsversteigerung gilt dies sofern der Makler Unterlagen über die Bewertung des Objektes - z.B. Angaben aus dem Wertgutachten des Gerichtes - beschafft hat. Der Makler kann für beide Parteien, z.B. Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter, provisionspflichtig tätig werden.
Den Provisionsanspruch kann sich der Makler als eigenes Recht gemäß § 328 8GB unabhängig vom Vollzug des nachgewiesenen Vertrages sichern lassen. Zwischenverfügungen, Irrtum und Tätigkeit für den anderen Vertragsteil sind vorbehalten.
Erfüllungsort/Gerichtsstand: Geschäftssitz des Maklers, soweit gesetzlich zulässig.